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ReinigungskonzepteDeutschland
Förderung · Stand September 2026

Förderung für Reinigungsroboter – vier Wege, und welcher für Sie gilt.

Der sächsische Digitalisierungszuschuss übernimmt bis zu 60 % der Investition inklusive Einführung und Schulung. Seit dem 17. Juli 2026 ist er in weiten Teilen Sachsens gesperrt – in Leipzig, im Landkreis Leipzig und in Nordsachsen können weiterhin Anträge gestellt werden. Für alle anderen Regionen gibt es die GRW-Investitionsförderung. Und einen Weg, der überall funktioniert.

Antragsstopp seit 17. Juli 2026

Wo noch beantragt werden kann

Antragstellung weiterhin möglich
  • Stadt Leipzig
  • Landkreis Leipzig
  • Landkreis Nordsachsen
Keine neuen Anträge
  • Stadt Dresden
  • Landkreis Bautzen
  • Landkreis Görlitz
  • Landkreis Meißen
  • Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • Stadt Chemnitz
  • Erzgebirgskreis
  • Landkreis Mittelsachsen
  • Vogtlandkreis
  • Landkreis Zwickau

Quelle: Sächsische Aufbaubank, Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027. Die Sperre gilt landkreisscharf; vor jedem Antrag den Betriebssitz prüfen.

bis 60 %

Digitalisierungszuschuss Sachsen · FRL Digi-Z

Der stärkste Zuschuss. Gefördert werden Planung, Anschaffung von Hard- und Software, Einführung und Schulung – das gesamte Vorhaben. 50 % für kleine und Kleinstunternehmen, 35 % für mittlere, jeweils plus 10 Prozentpunkte bei Tarifbindung. Auf die direkten Ausgaben kommt eine Pauschale von 7 % für indirekte Kosten.

Gefördert wird die Anschaffung – erstattet wird, was im Projektzeitraum tatsächlich bezahlt wurde. Bei Miete oder Mietkauf zählen nur die Raten aus zwölf Monaten. Um die volle Förderung zu erhalten, erwerben Sie das Gerät; die Finanzierung des Kaufpreises über ein Bankdarlehen ist förderneutral.

  • max. 60.000 € Zuschuss (klein)
  • Mindestvolumen 5.000 €
  • Projektlaufzeit 12 Monate
  • Zweckbindung 3 Jahre
  • nur Leipzig, LK Leipzig, Nordsachsen
bis 45 %

GRW-Investitionsförderung · Richtlinie GRW RIGA

Der Weg für alle gesperrten Regionen. Gefördert werden Maschinen und größere Ausrüstungsgegenstände – hier ist der Roboter unstrittig. 45 % für kleine, 35 % für mittlere Unternehmen. Voraussetzung: Mit der Investition werden Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert.

Bei unbesetzten Stellen in der Reinigung ist die Sicherung von Arbeitsplätzen in aller Regel gut begründbar: Der Roboter sichert die Bewirtschaftung des Objekts und damit die Beschäftigung drumherum.

  • in Kraft seit 19. Mai 2026
  • befristet bis 31. Dezember 2030
  • kein Antragsstopp
  • Bindungsfrist 5 Jahre
  • Antrag vor Investitionsbeginn
bis 50 %

Außerhalb Sachsens · Digitalbonus Bayern, MID-Gutschein NRW

In Bayern fördert der Digitalbonus Plus Robotiklösungen mit bis zu 50 % und maximal 30.000 €. In Nordrhein-Westfalen greift der MID-Gutschein Digitalisierung mit bis zu 15.000 €. Die bundesweiten Programme „Digital Jetzt" und „go-digital" sind ausgelaufen.

Der Digitalbonus Bayern wird von Reinigungsmaschinen-Anbietern bereits offensiv für Reinigungsroboter beworben – er ist der Präzedenzfall, dass Robotik als Digitalisierungsmaßnahme förderfähig ist.

  • Bayern bis 31. Dezember 2027
  • NRW bis 31. Dezember 2027
  • kleine Unternehmen bis 50 Beschäftigte
  • kein Rechtsanspruch
~70 %

Steuerlich · Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung, § 7g EStG

Kein Antrag, keine Behörde, keine Wartezeit, keine Regionalsperre – und mit jedem Zuschuss kombinierbar. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten lassen sich bereits im Jahr vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen, im Anschaffungsjahr kommt eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % dazu.

Bei 30 % Grenzsteuerbelastung entspricht das für den Scrub One einem Liquiditätsvorteil von rund 4.990 € im ersten Jahr – auch ohne einen Cent Zuschuss.

  • Vorjahresgewinn unter 200.000 €
  • Höchstbetrag 200.000 € je Betrieb
  • setzt Eigentum voraus – bei Miete nicht anwendbar
  • bitte mit dem Steuerberater abstimmen
Die Reihenfolge entscheidet

Erst einreichen, dann bestellen. Auf die Bewilligung müssen Sie nicht warten.

Beim Digitalisierungszuschuss gilt: Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum eingereichten Förderantrag liegen. Als Vorhabensbeginn zählt jeder Vertragsabschluss, jede Bestellung, jede Zahlung. Wer vorher beauftragt, verliert die gesamte Förderung – ohne Ausnahme.

Der Start vor der Bewilligung erfolgt auf eigenes Risiko: Wird der Antrag später abgelehnt, tragen Sie die Investition allein. Wer das nicht möchte, wartet die Bewilligung ab – die SAB nennt dafür keine feste Frist, in der Praxis sind mehrere Wochen üblich, derzeit mit Verzögerungen.

  1. 1

    Objekt prüfen

    Fläche, Bodenbelag und Layout aufnehmen, Wirtschaftlichkeit mit den eigenen Zahlen rechnen.

  2. 2

    Förderweg festlegen

    Landkreis, Unternehmensgröße und Tarifbindung bestimmen den Fördersatz: 60, 50, 45 oder 35 Prozent.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Vorhabensbeschreibung, Kostenaufstellung und Nachweise über das Förderportal der SAB einreichen. Bestätigungsmail abwarten.

  4. 4

    Bestellen

    Ab Eingang der Bestätigungsmail darf beauftragt werden. Die Bewilligung muss nicht abgewartet werden.

  5. 5

    Verwendungsnachweis

    Nach Projektabschluss Nachweis einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt. Zweckbindung drei Jahre.

Was das konkret bedeutet

Beispiel: Scrub One, kleines Unternehmen, Raum Leipzig

Mit Tarifbindung steigt der Fördersatz auf 60 %: Eigenanteil rund 8.500 €, monatliche Belastung etwa 160 €.

Mit Ihren Zahlen rechnen
Reinigungsroboter inkl. Dockingstation20.750 €
Einführung, Kartierung, Schulung, Software-Einrichtung3.000 €
Förderfähige Ausgaben23.750 €
zuzüglich 7 % Pauschale für indirekte Kosten1.663 €
Bemessungsgrundlage25.413 €
Zuschuss 50 %− 12.706 €
Ihr Eigenanteil11.044 €
Finanzierung über 60 Monate, 5 % p. a.rund 208 € / Monat

Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bewilligungsstelle im Einzelfall.

Wir prüfen das vorab mit der SAB und sagen Ihnen ehrlich, wie wir die Aussichten einschätzen. Versprechen können wir eine Bewilligung nicht; auf die Programme besteht kein Rechtsanspruch, Mittel können erschöpft sein. Alle Beträge netto. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Förderberatung.