Vor dem ersten Einsatz
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung ist Pflicht, bevor ein autonomes Gerät in Betrieb geht: Wo fährt es, wer hält sich dort auf, welche Engstellen, Treppen, Rampen, Glasflächen gibt es, was passiert bei Ausfall. Daraus folgen Betriebsanweisung, Sperrzonen und Unterweisung des Personals.
Die DGUV Regel 101-605 für Reinigungsarbeiten verlangt bestimmungsgemäße Verwendung nach Herstellerangabe. Wer den Roboter außerhalb der Betriebsanleitung einsetzt – Außenflächen, Rampen über der zulässigen Steigung, nasse Böden mit nicht zugelassenem Reiniger – verliert Herstellerhaftung und Versicherungsschutz.
Jährlich
Elektrische Betriebsmittel müssen nach DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft werden, Reinigungsmaschinen nach Unfallverhütungsvorschrift jährlich durch eine befähigte Person. Die Prüfung umfasst Elektrik, Sensorik, Notaus, Bremsen und Warneinrichtungen. Der Prüfnachweis muss vorliegen; bei uns ist er Teil des Wartungsvertrags.
Laufend
Ein Betriebstagebuch mit Wartungen, Sensortests, Störungen und Softwareständen ist im Schadenfall der Entlastungsbeweis. Der Roboter liefert die Grundlage automatisch: Einsatzberichte, Komponentenüberwachung, Fehlerprotokolle. Dazu kommt die Unterweisung neuer Mitarbeiter und die Pflege der Karten bei Umbauten.
Reinigungsroboter melden Verschleiß von Bürsten, Lippen und Filtern selbst. Wer die Meldungen ignoriert, riskiert Wasserspuren, Streifen und Ausfälle – die Praxis zeigt, dass Roboter empfindlicher auf fehlende Wartung reagieren als Handmaschinen.
Wer im Betrieb zuständig ist
Ein benannter Roboterverantwortlicher je Objekt: startet, kontrolliert, füllt nach, liest den Bericht, meldet Störungen. Das ist eine Aufgabe der vorhandenen Reinigungskraft oder Objektleitung, keine neue Stelle. Etwa 45 Minuten am Tag bei einem Gerät.
Was wir übernehmen
Wir liefern Betriebsanweisung, Muster-Gefährdungsbeurteilung, Einweisung mit Nachweis, jährliche UVV-Prüfung und die Dokumentation aus dem Gerät. Der Betreiber bleibt verantwortlich, hat aber alles in der Hand, was er dafür braucht.
Berät Gebäudereiniger, Handel und Industrie in Leipzig und Mitteldeutschland zur Reinigungsautomatisierung: Objektanalyse, Teststellung, Förderantrag. Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus Teststellungen, Datenblättern der Hersteller oder den genannten Quellen.
- Sächsische Aufbaubank: Förderrichtlinie Digitalisierung (FRL Digi-Z), Antragsstopp seit 17.07.2026 außer Leipzig, Landkreis Leipzig, Nordsachsen
- GRW-Koordinierungsrahmen, Sachsen: RIGA-Richtlinie in Kraft seit 19.05.2026
- § 7g EStG: Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
- Tarifvertrag Gebäudereinigung: Lohngruppe 1 seit 01.01.2026
- Technische Unterlagen und Datenblätter der Hersteller unserer Modellreihen (Stand 2026) – Leistungsangaben als Herstellerwerte gekennzeichnet; Praxiswerte aus unseren Teststellungen