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ReinigungskonzepteDeutschland

Haftung und Versicherung bei autonomen Reinigungsmaschinen

Wer haftet, wenn der Roboter einen Kunden touchiert – und warum die Betriebshaftpflicht vorher gefragt werden muss.

Von Nico Schimko · geprüft am 06.09.2026

Geräte, die das übernehmen
  • Scrub One
    Notaus, Hindernisstopp, Berichte für den Nachweis
  • Scrub 75
    Industriegerät mit Sicherheitsbumper

Die Haftungskette

Der Hersteller haftet für Konstruktions- und Fabrikationsfehler nach Produkthaftungsgesetz. Der Betreiber haftet für den Betrieb: Auswahl des Geräts, bestimmungsgemäße Verwendung, Unterweisung, Wartung, Prüfung. Der Händler haftet für Beratung und Einrichtung. Im Schadenfall wird geprüft, ob das Gerät korrekt gewartet, geprüft und eingesetzt war – das Betriebstagebuch entscheidet.

Typische Schäden sind Sachschäden an Regalen, Türen oder Waren und Personenschäden durch Anstoßen oder nasse Böden. Die Sensorik moderner Geräte macht beides selten: Das LKH Graz meldet nach drei Jahren null Kollisionen. Selten heißt nicht nie.

Die Betriebshaftpflicht

Viele Betriebshaftpflichtversicherungen von Industrie- und Gebäudereinigungsbetrieben schließen autonome Systeme aus oder decken sie nur nach Risikoprüfung und Sondervereinbarung. Voraussetzungen sind meist: CE-konformes Gerät, dokumentierte Wartung und Prüfung, Betriebstagebuch, Einsatz nach Betriebsanleitung. Fragen Sie den Versicherer schriftlich, bevor das Gerät fährt. Spezialpolicen für Robotik existieren.

Bei Leasing verlangt der Leasinggeber zusätzlich eine Maschinenversicherung gegen Diebstahl, Vandalismus und Bedienfehler.

Wenn der Roboter beim Dienstleister läuft

Reinigt ein Gebäudedienstleister mit eigenem Roboter beim Kunden, haftet der Dienstleister gegenüber dem Auftraggeber. Der Reinigungsvertrag sollte den Robotereinsatz ausdrücklich erlauben, Sperrzonen und Zeitfenster festlegen und die Dokumentation regeln. Der Einsatzbericht des Roboters ist dabei der Nachweis der Leistung – in Ausschreibungen zunehmend ein Vorteil.

Was wir liefern

Konformitätserklärung und Prüfnachweise für den Versicherer, Wartungsvertrag mit UVV-Prüfung, Vorlage für die Betriebsanweisung und den Vertragspassus im Reinigungsvertrag. Bei der Teststellung ist das Gerät über uns versichert.

NS
Geschrieben von
Nico Schimko · Beratung und Vertrieb · Robotik und KI

Berät Gebäudereiniger, Handel und Industrie in Leipzig und Mitteldeutschland zur Reinigungsautomatisierung: Objektanalyse, Teststellung, Förderantrag. Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus Teststellungen, Datenblättern der Hersteller oder den genannten Quellen.

Fachlich geprüft am 6. September 2026
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