Die Haftungskette
Der Hersteller haftet für Konstruktions- und Fabrikationsfehler nach Produkthaftungsgesetz. Der Betreiber haftet für den Betrieb: Auswahl des Geräts, bestimmungsgemäße Verwendung, Unterweisung, Wartung, Prüfung. Der Händler haftet für Beratung und Einrichtung. Im Schadenfall wird geprüft, ob das Gerät korrekt gewartet, geprüft und eingesetzt war – das Betriebstagebuch entscheidet.
Typische Schäden sind Sachschäden an Regalen, Türen oder Waren und Personenschäden durch Anstoßen oder nasse Böden. Die Sensorik moderner Geräte macht beides selten: Das LKH Graz meldet nach drei Jahren null Kollisionen. Selten heißt nicht nie.
Die Betriebshaftpflicht
Viele Betriebshaftpflichtversicherungen von Industrie- und Gebäudereinigungsbetrieben schließen autonome Systeme aus oder decken sie nur nach Risikoprüfung und Sondervereinbarung. Voraussetzungen sind meist: CE-konformes Gerät, dokumentierte Wartung und Prüfung, Betriebstagebuch, Einsatz nach Betriebsanleitung. Fragen Sie den Versicherer schriftlich, bevor das Gerät fährt. Spezialpolicen für Robotik existieren.
Bei Leasing verlangt der Leasinggeber zusätzlich eine Maschinenversicherung gegen Diebstahl, Vandalismus und Bedienfehler.
Wenn der Roboter beim Dienstleister läuft
Reinigt ein Gebäudedienstleister mit eigenem Roboter beim Kunden, haftet der Dienstleister gegenüber dem Auftraggeber. Der Reinigungsvertrag sollte den Robotereinsatz ausdrücklich erlauben, Sperrzonen und Zeitfenster festlegen und die Dokumentation regeln. Der Einsatzbericht des Roboters ist dabei der Nachweis der Leistung – in Ausschreibungen zunehmend ein Vorteil.
Was wir liefern
Konformitätserklärung und Prüfnachweise für den Versicherer, Wartungsvertrag mit UVV-Prüfung, Vorlage für die Betriebsanweisung und den Vertragspassus im Reinigungsvertrag. Bei der Teststellung ist das Gerät über uns versichert.
Berät Gebäudereiniger, Handel und Industrie in Leipzig und Mitteldeutschland zur Reinigungsautomatisierung: Objektanalyse, Teststellung, Förderantrag. Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus Teststellungen, Datenblättern der Hersteller oder den genannten Quellen.
- Sächsische Aufbaubank: Förderrichtlinie Digitalisierung (FRL Digi-Z), Antragsstopp seit 17.07.2026 außer Leipzig, Landkreis Leipzig, Nordsachsen
- GRW-Koordinierungsrahmen, Sachsen: RIGA-Richtlinie in Kraft seit 19.05.2026
- § 7g EStG: Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
- Tarifvertrag Gebäudereinigung: Lohngruppe 1 seit 01.01.2026
- Technische Unterlagen und Datenblätter der Hersteller unserer Modellreihen (Stand 2026) – Leistungsangaben als Herstellerwerte gekennzeichnet; Praxiswerte aus unseren Teststellungen