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ReinigungskonzepteDeutschland

Datenschutz und Mitbestimmung beim Reinigungsroboter

Kameras, Karten, Berichte: Was die DSGVO verlangt, wann der Betriebsrat mitbestimmt und wo die Daten liegen.

Von Nico Schimko · geprüft am 06.09.2026

Geräte, die das übernehmen
  • Scrub One
    Daten in Frankfurt, ISO 27001
  • Scrub 40
    Berichte ohne Personenbezug konfigurierbar

Welche Daten ein Roboter erzeugt

3D-Kameras und LiDAR erfassen die Umgebung, um zu navigieren. Dabei können Personen ins Bild geraten. Dazu kommen Karten des Gebäudes, Einsatzberichte mit Zeit, Fläche und Bediener, Fehlerprotokolle und Standortdaten. Personenbezug entsteht, sobald Bilder gespeichert werden oder Berichte einer Reinigungskraft zugeordnet sind.

Bei den von uns vertriebenen Geräten werden Kamerabilder nur zur Navigation im Gerät verarbeitet, nicht als Bild gespeichert. Die Kameras sind auf den Boden ausgerichtet. Die Betriebsdaten unserer Geräte liegen für den europäischen Markt in Frankfurt und ist nach ISO 27001 zertifiziert.

Was die DSGVO verlangt

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung, sobald systematisch öffentlich zugängliche Bereiche überwacht werden könnten. Ein Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Hersteller, Informationspflichten gegenüber Beschäftigten, Löschfristen und Zugriffsrechte. Bei Cloud-Anbindung: Serverstandort, Verschlüsselung, Zugriff des Herstellers.

Die häufigste Sorge im Markt ist die Herkunft der Technik. Die Antwort ist nicht das Herkunftsland, sondern der Datenweg: Wo liegen die Daten, wer greift zu, was wird übertragen. Das lässt sich vertraglich festlegen und technisch prüfen.

Der Betriebsrat

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz bestimmt der Betriebsrat mit, wenn eine technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Leistung oder Verhalten der Beschäftigten zu überwachen. Ein Einsatzbericht, der zeigt, wann welche Reinigungskraft den Roboter gestartet hat, erfüllt das. Die Lösung ist eine Betriebsvereinbarung: Zweck der Daten, keine Leistungskontrolle, Zugriffsrechte, Löschfristen.

Die Praxis zeigt: Wer den Betriebsrat vor der Teststellung einbindet, bekommt Akzeptanz. Das Universitätsklinikum Graz hat seine Reinigungsroboter gemeinsam mit dem Betriebsrat eingeführt, die Geräte tragen Namen, das Personal sieht sie als Entlastung.

Die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust

Sie ist real und sie ist der häufigste Grund für Widerstand. Die ehrliche Botschaft: Der Roboter übernimmt die Flächenfahrt, das Personal bleibt und macht die Arbeit, die Hände braucht. Bei Gebäudedienstleistern mit Robotern ist keine Stelle abgebaut worden – sie finden ohnehin nicht genug Personal. Sagen Sie das früh, deutlich und mit Zahlen.

Was wir liefern

Muster für Datenschutz-Folgenabschätzung, Verarbeitungsverzeichnis und Betriebsvereinbarung, die technische Beschreibung des Datenwegs und den Auftragsverarbeitungsvertrag des Herstellers. Auf Wunsch Konfiguration ohne Cloud-Anbindung.

NS
Geschrieben von
Nico Schimko · Beratung und Vertrieb · Robotik und KI

Berät Gebäudereiniger, Handel und Industrie in Leipzig und Mitteldeutschland zur Reinigungsautomatisierung: Objektanalyse, Teststellung, Förderantrag. Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus Teststellungen, Datenblättern der Hersteller oder den genannten Quellen.

Fachlich geprüft am 6. September 2026
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